„Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind.“ (GebrMG, §1 Abs. 1)
Die Schutzvoraussetzungen sind für das Gebrauchsmuster denen für das Patent ähnlich. Deshalb wird das Gebrauchsmuster oft als der „kleine Bruder“ des Patents bezeichnet. Technische Erfindungen können als Gebrauchsmuster geschützt werden. Mit dem Gebrauchsmuster kann man ein „vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht“ erhalten. Es ist Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes.
„Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie Patente zu dessen geistigem Eigentum [...]. Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen.“ (dpma.de)
KehrMuli und FarmMuli sind eingetragene Marken. Sie stehen für die außergewöhnliche Qualität des Kehrbesens und unserer Anbaugeräte.
Für unseren Ständer für Gabelaufnahmen haben wir beim Deutschen Patent- und Markenamt den Gebrauchsmuster-Schutz erworben. Der Ständer für Fahrzeuge mit Gabelaufnahmen nimmt mit seinen beiden „Armen“ den mit Laschen versehenen Besen mittels Aufhängetechnik auf. Durch diese speziell für den KehrMuli entwickelte Aufhängekonzeption kann der Besen mühelos und schnell aufgenommen und wieder abgesetzt werden. Die Borsten werden im „Ruhezustand“ nicht belastet und so optimal geschont. Diese geschützte Aufhängetechnik bietet Ihnen ausschließlich der KehrMuli!
Die von uns konstruierte Kombinationsaufnahme für Trägerfahrzeuge mit Gabel- und Dreipunktaufnahmen ist durch das Deutsche Patent- und Markenamt ebenfalls mit einem Gebrauchsmuster-Schutz versehen. Diese Entwicklung ermöglicht das Aufnehmen des Besens von zwei gegenüberliegenden Seiten. Die Aufnahme kann sowohl von Fahrzeugen mit Euroaufnahmen als auch mit Gabeln aufgenommen werden. Das macht Ihr Arbeiten mit zwei Aufnahmevarianten flexibel und Sie sparen Zeit und Mühe. Diese geschützte Kombinationsaufnahme-Technik bietet Ihnen ausschließlich der KehrMuli!
Unsere Aufnahme für Ballen- und Recyclingklammern ist auch durch das Deutsche Patent- und Markenamt mit einem Gebrauchsmuster-Schutz versehen. Sie ist wie der KehrMuli voll feuerverzinkt und an den Druckpunkten der Klammer durch besonders robustes Gummi geschützt, was eine hohe Lebensdauer garantiert. Die Aufnahme wird speziell an die Anforderungen der Kunden angepasst, um einen perfekten Halt zu ermöglichen.